das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters
bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen.
Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet
und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.
lt. Frau Abel gilt : wenn ein Beteiligter auf eine Verfügung reagiert, vertritt er sinngemäß-bildlich, dass Äpfel nach oben fallen
es gehört sich offensichtlich nach Meinung von Frau Abel nicht : eine andere Meinung als Richter zu vertreten.
hier werden die Fallgesetze (GALILEO GALILEI) von der Richterin außer Kraft gesetzt (mag ja noch angehen, da sie davon keine Ahnung hat), dieses erfolgt leider aber auch für deutsche Gesetze (was nicht akzeptabel ist, denn es sollte ihr Fachgebiet sein)
Gerichtspräsident Dr. B. Pickel setzt sich offensichtlich nicht für die Durchsetzung von Dienstaufsicht ein .... !
hiermit möchte ich über Probleme bei Gericht durch Gewalt von Frauen
gegen Männer informieren, die Auswirkung von der Willkür
des Jugendamtes Pankow
werden in den Gerichten konsequent weiter geführt. .
es geht weniger um die die Gewalt, als der Umgang
der Behörden mit dieser
Situation
hier werden eigene Erfahrungen und
meine persönliche Meinung geäußert,
Es ist schon überraschend, wie von Richtern in Berlin Verleumdungen und üble Nachreden sowie falsche Tatsachen genutzt werden, wenn es nicht so läuft, wie sie es sich vorgestellt haben
Menschenrechte werden ausgehebelt und Gesetze nicht angewendet
von der Berliner Justiz werden Grundgesetze mißachtet, aber die "Richterunabhängigkeit" wird übermäßig zum Anbetungsobjekt ausgebildet.
hier liegt ja gerade der Pferdefuß, die Richter vom AG Pankow/Weißensee und dem Kammergericht handeln nicht mehr nach Recht und Gesetz.
in § 26 DRIG[3] heißt es in Absatz 2:
«Die Dienstaufsicht umfaßt vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.»
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lt: Frau Abel wird das Gesetz § 26 DRIG mit der Formulierung : "Im Ergebnis dessen und nach der Begründung Ihrer Eingabe habe ich mich zunächst
auf den Hinweis zu beschränken, dass Artikel 97 Abs. I des Grundgesetzes mit gutem
Grund die Unabhängigkeit der Richter bestimmt und es daher jedem Träger von
Verwaltungsaufgaben, also auch mir, untersagt ist, die richterliche Tätigkeit positiv oder
negativ kommentierend zu bewerten." mißachtet
Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständigkeit die Richter in Berlin dieses Gesetz mißachten -
alles unter dem Deckmantel der Richterunabhängigkeit
Klage Verleumdung gegen Richterin Gebhardt vom 2018.12.5
Beschluß vom 2019.01.10
Beschwerde vom 2019.01.315
Verfügung des Richters Thomas vom 2019.02.05
im Gegensatz dazu stellt die Richterin Hennemann beim Kammergericht im Beschluß 13 WF 108/19 fest :
1. Ein Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen die
Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ist zulässig. Dabei kann Verfahrenskostenhilfe für jeden
Verfahrensabschnitt beantragt werden, wenn dadurch besondere Kosten verursacht werden (§
119 Abs. 1 ZPO). Solche besonderen Kosten werden durch ein Beschwerdeverfahren in
Ablehnungssachen verursacht, weil Kosten für den Beschwerdeführer bei Zurückweisung der
sofortigen Beschwerde ebenso entstehen können, wie Kosten im zugrunde liegenden
Ausgangsverfahrens im Falle einer erfolgreichen Beschwerde (vgl. ZöllerNollkommer, ZPO, 32.
Auflage, §46 Rn. 20).
Der Verfahrenskostenhilfeantrag kann auch grundsätzlich für eine beabsichtigte Beschwerde
isoliert gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die erforderlichen Förmlichkeiten
eingehalten werden.
hat der Richter Thomas keine Ahnung oder tut er dieses mutwillig, beides stellt die Qualifikation des Richters in Frage.
die Gerichtspräsidentin Abel handelt aus meiner Sicht rechtsbeugend und täuschend .
hierzu können auch Informationen unter folgenden Blogs eingeholt werden :
Richter Dr. Pickel fördert Mißbrauch von "Recht und Gesetz"
Richterin Abel fördert Mißbrauch von "Recht und Gesetz"
Richterin Abel kennt keine Dienstaufsicht
dass Gerichtspräsidentin Abel sich noch auf eine vollkommen unsinnige Verfügung vom 5.2.19 des Richter Thomas bezieht,
ist nicht nachvollziehbar. Die dort formulierten Darstellungen, dass PKH bei Beschwerdeverfahren nicht möglich sind, sind nicht haltbar.
Schon der Beschluß vom 18.4.19 des Kammergerichtes im Verfahren 27 W 22/19 (90a T 1/19 LG) zeigt die falsche Rechtsauffassung der Richterin auf.
Vieleicht wäre es progressiv, wenn Frau Abel für sich und ihre Richter Weiterbildungen organisiert, damit nicht immer wieder auf solche unhaltbaren Auffassungen abstellt wird.
die Auffassung zur Zuständigkeit der Gerichte bei Verleumdung durch Richter sind sehr unterschiedlich bewertet, z.B. der Richter Dr. Globig, LG, meint, das LG wäre zuständig, während der Richter Eger, LG, die Ansicht vertritt, das Amtsgericht ist zuständig.
da entsteht die Frage : Wer ist jetzt zuständig, warum wissen Richter dies nicht ?
es könnte wohl erwartet werden, dass solche eindeutigen Differenzen in der Rechtsauffassung schnell und eindeutig geklärt werden und nicht so getan wird, dass die Äpfel nach oben fallen. Dazu kann auch Frau Abel ihren Betrag leisten.
dass dieses nicht ganz leicht ist, ist anzunehmen, denn .....
Der Präsident des Kammergerichts vertritt den Standpunkt :
Unser Rechtsstaat sieht vor, dass die Richterinnen und Richter unabhängig sind und aus diesem Grunde jede Einflussnahme unzulässig ist.
der Herr Dr. Pickel verkennt ganz offensichtlich, dass der § 26 DRIG ausdrückt :
«Die Dienstaufsicht umfaßt vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.»
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bevor der Richter Dr. Pickel, angebliche Gesetze (die keine sind !) wie oben dargestellt, anwendet, sollte er über parlamentarische Arbeit eine Veränderung des § 26 DRIG in folgender Form anstreben und durchsetzen :
"Unser Rechtsstaat sieht vor, dass die Richterinnen und Richter unabhängig sind und aus diesem Grunde jede Einflussnahme unzulässig ist."
solange Herr Dr. Pickel diese Änderung des Gesetzes § 26 DRIG nicht erreicht hat, sollte auch in Berlin die Einhaltung der gültigen Gesetze durhgesetzt werden. Und Herr Dr. Pickel sollte eine ordentliche Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden gewährleisten.
eine Gesetzmißachtung wird nicht um so besser, desto öfter die Mißachtung betrieben wird.
Verleumdungen und üble Nachreden vom Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand und Gutachter
- der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....Liste
- auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
- alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
- Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
- der Vater alle mit Beschwerden überzieht ....
- der Vater hat den Kindergarten gekündigt ....
- der Vater habe die Verfahren verzögert ....
- angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....
zur Erfassung der Zusammenhänge informieren Sie sich bitte unter der Adresse : hjwellmann.de
und klicken dazu auf den Button "Willkür-Kammergericht"